Teilnahmebedingungen

8. Oktober 2011

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr Wedding:

1. An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen

2. Alle bekannten personenbezogenen Daten sowie Daten, die sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft ergeben, dürfen zum Zwecke der Jugendarbeit bei der Jugendfeuerwehr Wedding innerhalb der Berliner Feuerwehr verwendet werden.

3. Sollten bis zum Anmeldeschluss mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze zu Verfügung stehen, ist die Reihenfolge des Posteingangs (Anmeldedatum) entscheidend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

4. Eine Absage mangels Teilnehmer/innen und durch höhere Gewalt behalten wir uns vor. In diesen beiden Fällen besteht lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrags. Weitere Ansprüche an den Veranstalter entstehen nicht.

5. Abmeldungen sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist kostenfrei. Bei Absagen nach Ablauf der Anmeldefrist
berechnen wir die durch die Absage entstanden Kosten, mindestens jedoch EUR 10,- als Ausfallgebühr pro Tag. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn der Platz noch besetzt werden kann und in folgenden Fällen: Nachgewiesene Krankheit der/des Teilnehmers/in, Trauerfall in der Familie und höhere Gewalt.

6. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel Vollverpflegung, Unterbringung und Arbeitsmaterialien enthalten.
Sollten zusätzliche Kosten anfallen sind diese in der Regel extra aufgeführt.

7. Die Unterbringung erfolgt in der Regel getrennt-geschlechtlich in Klassenzimmern. Paare haben keinen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung.

8. Fahrtkosten werden in der Regel von der Berliner Jugendfeuerwehr/Berliner Feuerwehr übernommen.
Wenn nicht, muss die An-/Abreise selbst finanziert werden.

9. Für unsere Seminare kann nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit, Sonderurlaub bzw. Schulbefreiung beantragt werden. Nähre Informationen darüber gibt bei der Jugendfeuerwehr Wedding

10. Der/die Teilnehmer/in erhält von uns in der Regel mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung, außer bei Tagungen, Sitzungen und AG-Treffen, eine Anmeldebestätigung mit Informationen zur Veranstaltung.

11. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn der/die Teilnehmer/in den Anweisungen der Leitung/der
Betreuer nicht Folge leistet. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten oder gezahlter
Teilnehmergebühren besteht nicht.

12. Die während der Veranstaltung entstandenen Fotos, Bilder, Filme, Audioaufnahmen und Arbeitsergebnisse
dürfen in den Medien der Berliner Feuerwehr/Berliner JUGENDFeuerwehr und Jugendfeuerwehr Wedding veröffentlicht, sowie für die Erstellung von Werbemitteln Berliner Feuerwehr/Berliner JUGENDFeuerwehr und Jugendfeuerwehr Wedding benutzt werden. Nicht veröffentlicht werden Fotos, Bilder, Filme, Audioaufnahmen und Arbeitsergebnisse, deren Verwendung der/die Teilnehmer/in widersprochen hat.

13. In unseren Teilnehmerbeiträgen ist keine Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen.

14. Für unsere Veranstaltungen, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder
Personalausweis erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. Ebenfalls bestehen muss ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz.

15. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine ersetzende
Regelung vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2011

Autor des Artikels: Gustav

Hallo ich bin Gustav, 1 Jahr alt und seit meiner Geburt der Hund des Jugendwarts der Jugendfeuerwehr Wedding. Ich möchte gern Feuerwehrmann werden, darf aber höchst selten mit zur Jugendfeuerwehr - dabei bin ich wirklich gut im Retten (vor zu hohem Cholesterin - ich fresse wirklich jedem die Wurst vom Brot).